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Aufenthaltstitel für Unternehmer in der Slowakei

  • Bereitstellung von Informationen durch den Kunden
  • Fallanalyse und Beratung
  • Entwicklung eines Maßnahmenplans
  • Unterstützung bei der Dokumentenvorbereitung
  • Koordination der Einreichung bei der Fremdenpolizei
Wie es funktioniert 💼

Wie man eine Aufenthaltsgenehmigung für geschäftliche Zwecke in der Slowakei erhält

Nachdem alle notwendigen Informationen gesammelt wurden, erhalten Sie von unseren Partnern eine individuelle Beratung und einen detaillierten Maßnahmenplan für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung. Der Prozess umfasst in der Regel vier Hauptschritte.

1. Vorbereitung
ab 5 Tagen

Für die Beantragung benötigen Sie: einen gültigen Reisepass, ein Strafregisterauszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Wohnsitzland sowie zusätzliche Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten 3 Jahren länger als 3 Monate gelebt haben.

2. Unternehmensregistrierung
bis zu 3 Tagen

Für eine Aufenthaltsgenehmigung zu Geschäftszwecken ist die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH erforderlich. Unsere Online-Plattform vereinfacht die Registrierung erheblich.

3. Ankunft in der Slowakei
ab 7 Tagen

Es wird empfohlen, persönlich in die Slowakei zu reisen, um Bankkonten zu eröffnen, eine Unterkunft zu sichern und die erforderlichen Nachweise für den Antrag zu sammeln. Unser Team unterstützt Sie dabei.

4. Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung
bis zu 3 Monaten

Mit allen vorbereiteten Dokumenten können Sie den Antrag bei der Fremdenpolizei einreichen. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 3 Monate. Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Preise 💸

Preise für Aufenthaltsdienste

Unsere Partner bieten zwei Optionen für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung: eine Beratung für die eigenständige Durchführung oder eine vollständige Unterstützung durch den gesamten Prozess.

Beratung

75 €/Stunde
Beratung zur Aufenthaltsgenehmigung
Registrierung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH
Mietvertrag für eine Geschäftsadresse (2 Jahre)
Eröffnung von Bankkonten
Überprüfung des Dokumentenpakets
Beantragung des Strafregisterauszugs
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
Terminvereinbarung und Begleitung bei der Fremdenpolizei

Komplettbetreuung

ab 1600 €
Beratung zur Aufenthaltsgenehmigung
Registrierung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH
Mietvertrag für eine Geschäftsadresse (2 Jahre)
Eröffnung von Bankkonten
Überprüfung des Dokumentenpakets
Beantragung des Strafregisterauszugs
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
Terminvereinbarung und Begleitung bei der Fremdenpolizei
Sicherungskopie des Dokumentenpakets
FAQ🔖

FAQ zur Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei

Welche Dokumente werden für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt?
Ein gültiger Reisepass, ein unterschriebener Antrag mit zwei Fotos, Strafregisterauszüge, eine Gewerbeberechtigung, Kontoauszüge, Nachweis über die Unterkunft sowie der Zahlungsnachweis der Verwaltungsgebühr.
Wie lange dauert es, eine Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei zu erhalten?
Die Vorbereitung der Unterlagen dauert in der Regel bis zu 30 Tage. Die Bearbeitung durch die Fremdenpolizei erfolgt innerhalb von 90 Tagen.

Gesamtdauer: bis zu 120 Tage.
Wie erhalte ich einen Strafregisterauszug mit Apostille?
Sie müssen ihn bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes beantragen. Falls Sie sich im Ausland befinden, können Sie den Antrag über Ihr Konsulat stellen.

Wenn Sie das Dokument nicht selbst beantragen können, helfen wir Ihnen gerne online über unsere Partner. Kontaktieren Sie uns für Details.
Wie lange wird eine Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei erteilt?
In der Regel wird sie für 1 bis 3 Jahre ausgestellt.
Wie kann ich eine Daueraufenthaltsgenehmigung in der Slowakei erhalten?
Diese kann nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt beantragt werden.

Kurzfristige Abwesenheiten von bis zu sechs Monaten pro Jahr beeinträchtigen die Berechtigung nicht.
Wie erhalte ich die slowakische Staatsbürgerschaft?
Die Staatsbürgerschaft wird nach 8 Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt gewährt.

Kurzfristige Abwesenheiten von bis zu sechs Monaten pro Jahr sind zulässig.
Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in Bratislava?
Ab 500 €/Monat. Die durchschnittliche Miete beträgt etwa 850 €/Monat.
Wie kann ich mit meiner Familie in die Slowakei ziehen?
Nach Erhalt Ihrer Aufenthaltsgenehmigung können Sie Anträge auf Familiennachzug für Ehepartner und Kinder stellen.

Wir bieten Beratungen zu diesem Thema an.
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Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zur Registrierung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH, zur Änderung Ihrer Firmendaten oder zur Beantragung einer virtuellen Geschäftsadresse online.

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Wichtige Informationen 📖

Kosten für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei

Für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu Geschäftszwecken in der Slowakei müssen Sie Ihre finanziellen Mittel nachweisen. Dazu gehört eine Bankbestätigung über den Betrag auf Ihrem persönlichen Konto in Höhe des 12-fachen des Existenzminimums in der Slowakei – ungefähr 3 750,00 €.

Zusätzlich müssen Sie ausreichende Mittel auf dem Geschäftskonto nachweisen:

20-faches Existenzminimum für Einzelunternehmer (ca. 6 200,00 €)
100-faches Existenzminimum für eine GmbH (ca. 31 000,00 €)

Das Existenzminimum wird jährlich am 1. Juli neu berechnet und auf der Website des slowakischen Arbeitsministeriums veröffentlicht. Vom 1. Juli 2024 bis 1. Juli 2025 beträgt es 273,99 € und wird danach angepasst.

Bei der Antragstellung ist auch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 365,00 € zu entrichten. Weitere Kosten entstehen durch die Unternehmensgründung, Anreise in die Slowakei, Unterkunft, Kontoeröffnung und weitere Ausgaben. Die Gesamtkosten betragen schätzungsweise ab 2 000,00 €.

Erforderliche Dokumente für eine Aufenthaltsgenehmigung

Gemäß §32 des Gesetzes Nr. 404/2011 über den Aufenthalt von Ausländern sind für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei folgende Unterlagen erforderlich:

1. Ein gültiger internationaler Reisepass
2. Ein unterschriebener Antrag mit zwei Passfotos
3. Strafregisterauszüge
4. Gewerbeberechtigung
5. Kontoauszüge von zwei Konten (letzte 3 Monate)
6. Nachweis über Unterkunft
7. Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr

Strafregisterauszüge

Für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie einen Strafregisterauszug aus Ihrem Heimatland vorlegen. Wenn Sie sich innerhalb der letzten 3 Jahre länger als 90 Tage in einem anderen Land aufgehalten haben, benötigen Sie auch von dort einen Strafregisterauszug.

Falls Sie das Dokument nicht selbst besorgen können, unterstützen wir Sie gerne über unsere Partner online. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Das Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein, muss mit einer Apostille versehen und durch einen vereidigten Übersetzer ins Slowakische übersetzt sein.

Gewerbeberechtigung

Für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu Geschäftszwecken müssen Sie zuerst ein Einzelunternehmen oder eine GmbH über unsere Plattform registrieren. Danach erhalten Sie die für den Antrag erforderliche Gewerbeberechtigung.

Für die Unternehmensgründung benötigen Sie einen gültigen Reisepass und einen nicht älteren als 90 Tage alten Strafregisterauszug.

Kontoauszüge

Bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zu Geschäftszwecken in der Slowakei müssen Kontoauszüge der letzten 3 Monate für zwei Konten vorgelegt werden:

• Ein Privatkonto mit dem 12-fachen des Existenzminimums
• Ein Geschäftskonto mit:
- 20-fachem Existenzminimum für Einzelunternehmen (slowakisch: živnostník)
- 100-fachem Existenzminimum für GmbH (slowakisch: s.r.o.)

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt das Existenzminimum 273,99 €.
Die Kontoauszüge dürfen nicht älter als 90 Tage sein.

Unterkunftsnachweis

Antragsteller müssen einen Unterkunftsnachweis für mindestens sechs Monate vorlegen. Akzeptiert werden:

1. Notariell beglaubigte Erklärung des Eigentümers über die Unterkunft
2. Bestätigungsschreiben einer juristischen Person (z. B. Firma)
3. Mietvertrag zwischen Eigentümer und juristischer Person

Der Nachweis muss Folgendes enthalten:
• Daten des Eigentümers
• Adresse und Grundbuchnummer
• Daten des Antragstellers
• Zeitraum der Unterkunft (mindestens 6 Monate)

Das Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein.

Einreichung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung

Der Antrag ist bei der für Ihre slowakische Adresse zuständigen Fremdenpolizei einzureichen. Den richtigen Standort finden Sie mit unserem Behördenfinder.

Vor der Einreichung müssen Sie online über die Website des Innenministeriums einen Termin vereinbaren.

Pflichten nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung

Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung müssen Ausländer bestimmte Pflichten erfüllen:

• Medizinische Untersuchung in einer akkreditierten Klinik für Ausländer (Kosten: ca. 200 €)
• Abschluss einer Krankenversicherung und Vorlage bei der Fremdenpolizei

Weitere Informationen zu den Pflichten von Einzelunternehmern finden Sie auf der Seite Unternehmensregistrierung.