Aufenthaltstitel für Unternehmer in der Slowakei
- Bereitstellung von Informationen durch den Kunden
- Fallanalyse und Beratung
- Entwicklung eines Maßnahmenplans
- Unterstützung bei der Dokumentenvorbereitung
- Koordination der Einreichung bei der Fremdenpolizei
Wie man eine Aufenthaltsgenehmigung für geschäftliche Zwecke in der Slowakei erhält
Nachdem alle notwendigen Informationen gesammelt wurden, erhalten Sie von unseren Partnern eine individuelle Beratung und einen detaillierten Maßnahmenplan für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung. Der Prozess umfasst in der Regel vier Hauptschritte.
1. Vorbereitung
ab 5 Tagen
Für die Beantragung benötigen Sie: einen gültigen Reisepass, ein Strafregisterauszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Wohnsitzland sowie zusätzliche Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten 3 Jahren länger als 3 Monate gelebt haben.
2. Unternehmensregistrierung
bis zu 3 Tagen
Für eine Aufenthaltsgenehmigung zu Geschäftszwecken ist die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH erforderlich. Unsere Online-Plattform vereinfacht die Registrierung erheblich.
3. Ankunft in der Slowakei
ab 7 Tagen
Es wird empfohlen, persönlich in die Slowakei zu reisen, um Bankkonten zu eröffnen, eine Unterkunft zu sichern und die erforderlichen Nachweise für den Antrag zu sammeln. Unser Team unterstützt Sie dabei.
4. Genehmigung der Aufenthaltsbewilligung
bis zu 3 Monaten
Mit allen vorbereiteten Dokumenten können Sie den Antrag bei der Fremdenpolizei einreichen. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 3 Monate. Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Preise für Aufenthaltsdienste
Unsere Partner bieten zwei Optionen für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung: eine Beratung für die eigenständige Durchführung oder eine vollständige Unterstützung durch den gesamten Prozess.
Beratung
Komplettbetreuung
FAQ zur Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei
Gesamtdauer: bis zu 120 Tage.
Wenn Sie das Dokument nicht selbst beantragen können, helfen wir Ihnen gerne online über unsere Partner. Kontaktieren Sie uns für Details.
Kurzfristige Abwesenheiten von bis zu sechs Monaten pro Jahr beeinträchtigen die Berechtigung nicht.
Kurzfristige Abwesenheiten von bis zu sechs Monaten pro Jahr sind zulässig.
Wir bieten Beratungen zu diesem Thema an.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung zur Registrierung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH, zur Änderung Ihrer Firmendaten oder zur Beantragung einer virtuellen Geschäftsadresse online.
6 Gründe für Oki-doki
Einfachheit
Sie geben Ihre Daten ein und unterschreiben – wir erledigen den Rest.
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Erfahrung
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Kosten für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei
Zusätzlich müssen Sie ausreichende Mittel auf dem Geschäftskonto nachweisen:
• 20-faches Existenzminimum für Einzelunternehmer (ca. 6 200,00 €)
• 100-faches Existenzminimum für eine GmbH (ca. 31 000,00 €)
Das Existenzminimum wird jährlich am 1. Juli neu berechnet und auf der Website des slowakischen Arbeitsministeriums veröffentlicht. Vom 1. Juli 2024 bis 1. Juli 2025 beträgt es 273,99 € und wird danach angepasst.
Bei der Antragstellung ist auch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 365,00 € zu entrichten. Weitere Kosten entstehen durch die Unternehmensgründung, Anreise in die Slowakei, Unterkunft, Kontoeröffnung und weitere Ausgaben. Die Gesamtkosten betragen schätzungsweise ab 2 000,00 €.
Erforderliche Dokumente für eine Aufenthaltsgenehmigung
1. Ein gültiger internationaler Reisepass
2. Ein unterschriebener Antrag mit zwei Passfotos
3. Strafregisterauszüge
4. Gewerbeberechtigung
5. Kontoauszüge von zwei Konten (letzte 3 Monate)
6. Nachweis über Unterkunft
7. Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr
Strafregisterauszüge
Falls Sie das Dokument nicht selbst besorgen können, unterstützen wir Sie gerne über unsere Partner online. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Das Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein, muss mit einer Apostille versehen und durch einen vereidigten Übersetzer ins Slowakische übersetzt sein.
Gewerbeberechtigung
Für die Unternehmensgründung benötigen Sie einen gültigen Reisepass und einen nicht älteren als 90 Tage alten Strafregisterauszug.
Kontoauszüge
• Ein Privatkonto mit dem 12-fachen des Existenzminimums
• Ein Geschäftskonto mit:
- 20-fachem Existenzminimum für Einzelunternehmen (slowakisch: živnostník)
- 100-fachem Existenzminimum für GmbH (slowakisch: s.r.o.)
Seit dem 1. Juli 2024 beträgt das Existenzminimum 273,99 €.
Die Kontoauszüge dürfen nicht älter als 90 Tage sein.
Unterkunftsnachweis
1. Notariell beglaubigte Erklärung des Eigentümers über die Unterkunft
2. Bestätigungsschreiben einer juristischen Person (z. B. Firma)
3. Mietvertrag zwischen Eigentümer und juristischer Person
Der Nachweis muss Folgendes enthalten:
• Daten des Eigentümers
• Adresse und Grundbuchnummer
• Daten des Antragstellers
• Zeitraum der Unterkunft (mindestens 6 Monate)
Das Dokument darf nicht älter als 90 Tage sein.
Einreichung des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung
Vor der Einreichung müssen Sie online über die Website des Innenministeriums einen Termin vereinbaren.
Pflichten nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung
• Medizinische Untersuchung in einer akkreditierten Klinik für Ausländer (Kosten: ca. 200 €)
• Abschluss einer Krankenversicherung und Vorlage bei der Fremdenpolizei
Weitere Informationen zu den Pflichten von Einzelunternehmern finden Sie auf der Seite Unternehmensregistrierung.