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Steuerbericht
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Einkommens- und Steuerrechner für Einzelunternehmer

Калькулятор 2023

Einnahmen und AusgabenEinnahmen und Ausgaben
Einkommens- und SteuerberichtEinkommens- und Steuerbericht
Reingewinn
Im Jahr 2024 beträgt Ihr offizielles Nettoeinkommen nach Abzügen und Steuern 0,00 €. Diese Angabe wird zum Beispiel von der Fremdenpolizei bei der Prüfung Ihres Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verwendet.
Ihre Gewerbetätigkeit hat erwirtschaftet 0,00 €.
Einkommensteuer
Sie haben null keine Einkommensteuer. Wahrscheinlich müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen.
Krankenversicherung
Sie haben keine Rückstände bei der Krankenversicherung. Ab 01.2025 müssen Sie Beiträge in Höhe von zahlen: 0,00monatlich.
Sozialversicherung
Sie haben keine Rückstände bei der Sozialversicherung.

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Verlängerung des Aufenthaltstitels

Um die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der selbstständigen Tätigkeit in der Slowakei zu verlängern, muss Ihr Gewinn nach Steuern 20-faches Existenzminimum übersteigen, also 5 479,80 €. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli überprüft. Das aktuelle Minimum (gültig ab 1. Juli 2024) beträgt 273,99 € und wird ab dem 1. Juli 2025 angepasst.
Wenn Ihr Gewinn darunter liegt, verwenden Sie keine Pauschalkosten und geben Sie ggf. keine Sozial-/Krankenversicherungsbeiträge an.

Steuern für Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer ist verpflichtet, eine Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 abzugeben, wenn sein Einkommen im Jahr 2024 mehr als 2 461,41 € beträgt. Die Frist für die Abgabe ist der 31. März 2025.

Ein Einzelunternehmer zahlt Steuern auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem steht ein Steuerfreibetrag von 5 646,48 € zu. Es kann zwischen tatsächlichen und pauschalen Ausgaben gewählt werden. Pauschalkosten betragen 60 % der Einnahmen, maximal jedoch 20 000 €.

Steuersatz 2024

  • 15 % bei Jahreseinnahmen unter 49 790 €.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen beginnt im zweiten Jahr der Tätigkeit – ab dem 1. Juli, wenn das Einkommen im Vorjahr mehr als 8 580 € betrug. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag 216,13 €/Monat.

Krankenversicherungsbeiträge

Die Pflicht zur Krankenversicherung gilt ab dem ersten Tag der Tätigkeit. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag 97,80 €/Monat.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Steuern und Beiträge für Einzelunternehmer [sk]