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Steuerbericht
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Vorauszahlungen 2026

Krankenversicherung:
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Einkommens- und Steuerrechner für Einzelunternehmer

Der Rechner berechnet Steuern und Abgaben für Einzelunternehmer in der Slowakei mit einem Einkommen von bis zu 50 000 €. Bei Überschreitung dieser Grenze steigt die Steuerbelastung erheblich, und die Geschäftstätigkeit als Einzelunternehmer wird unrentabel. In solchen Fällen wird empfohlen, die Gründung einer GmbH in Betracht zu ziehen.

Einnahmen und AusgabenEinnahmen und Ausgaben
Einkommens- und SteuerberichtEinkommens- und Steuerbericht
Reingewinn
Im Jahr 2025 beträgt Ihr offizielles Nettoeinkommen nach Abzügen und Steuern 0,00 €. Diese Angabe wird zum Beispiel von der Fremdenpolizei bei der Prüfung Ihres Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verwendet.
Ihre Gewerbetätigkeit hat erwirtschaftet 0,00 €.
Einkommensteuer
Sie haben null keine Einkommensteuer. Wahrscheinlich müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen.
Krankenversicherung
Sie haben keine Rückstände bei der Krankenversicherung. Ab 01.2026 müssen Sie Beiträge in Höhe von zahlen: 0,00monatlich.
Sozialversicherung
Sie haben keine Rückstände bei der Sozialversicherung.

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Verlängerung des Aufenthaltstitels

Um die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der selbstständigen Tätigkeit in der Slowakei zu verlängern, muss Ihr Gewinn nach Steuern 20-faches Existenzminimum übersteigen, also 5 479,80 €. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli überprüft. Das aktuelle Minimum (gültig ab 1. Juli 2025) beträgt 273,99 € und wird ab dem 1. Juli 2026 angepasst.
Wenn Ihr Gewinn darunter liegt, verwenden Sie keine Pauschalkosten und geben Sie ggf. keine Sozial-/Krankenversicherungsbeiträge an.

Steuern für Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer ist verpflichtet, eine Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 abzugeben, wenn sein Einkommen im Jahr 2025 mehr als 2 823,24 € beträgt. Die Frist für die Abgabe ist der 31. März 2026.

Ein Einzelunternehmer zahlt Steuern auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem steht ein Steuerfreibetrag von 5 646,48 € zu. Es kann zwischen tatsächlichen und pauschalen Ausgaben gewählt werden. Pauschalkosten betragen 60 % der Einnahmen, maximal jedoch 20 000 €.

Steuersatz 2025

  • 15 % bei Jahreseinnahmen unter 100 000 €.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen beginnt im zweiten Jahr der Tätigkeit – ab dem 1. Juli, wenn das Einkommen im Vorjahr mehr als 8 580 € betrug. Im Jahr 2025 beträgt der Mindestbeitrag 216,13 €/Monat.

Krankenversicherungsbeiträge

Die Pflicht zur Krankenversicherung gilt ab dem ersten Tag der Tätigkeit. Im Jahr 2025 beträgt der Mindestbeitrag 97,80 €/Monat.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Steuern und Beiträge für Einzelunternehmer [sk]