Nachzahlungen
Vorauszahlungen 2025
Einkommens- und Steuerrechner für Einzelunternehmer
Калькулятор 2023
Ihre Gewerbetätigkeit hat erwirtschaftet 0,00 €.
Steuerbericht
Nachzahlungen
Vorauszahlungen 2025
Verlängerung des Aufenthaltstitels
Um die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der selbstständigen Tätigkeit in der Slowakei zu verlängern, muss Ihr Gewinn nach Steuern 20-faches Existenzminimum übersteigen, also 5 479,80 €. Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli überprüft. Das aktuelle Minimum (gültig ab 1. Juli 2024) beträgt 273,99 € und wird ab dem 1. Juli 2025 angepasst.
Wenn Ihr Gewinn darunter liegt, verwenden Sie keine Pauschalkosten und geben Sie ggf. keine Sozial-/Krankenversicherungsbeiträge an.
Steuern für Einzelunternehmer
Ein Einzelunternehmer ist verpflichtet, eine Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 abzugeben, wenn sein Einkommen im Jahr 2024 mehr als 2 461,41 € beträgt. Die Frist für die Abgabe ist der 31. März 2025.
Ein Einzelunternehmer zahlt Steuern auf die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem steht ein Steuerfreibetrag von 5 646,48 € zu. Es kann zwischen tatsächlichen und pauschalen Ausgaben gewählt werden. Pauschalkosten betragen 60 % der Einnahmen, maximal jedoch 20 000 €.
Steuersatz 2024
- 15 % bei Jahreseinnahmen unter 49 790 €.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen beginnt im zweiten Jahr der Tätigkeit – ab dem 1. Juli, wenn das Einkommen im Vorjahr mehr als 8 580 € betrug. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag 216,13 €/Monat.
Krankenversicherungsbeiträge
Die Pflicht zur Krankenversicherung gilt ab dem ersten Tag der Tätigkeit. Im Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag 97,80 €/Monat.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: Steuern und Beiträge für Einzelunternehmer [sk]